Die verschiedenen Erstattungs-
möglichkeiten auf einen Blick
Private Krankenversicherung
Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherer erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische oder analytische Behandlung in voller Höhe. In der Regel ist hierzu eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers notwendig, die von mir zu Beginn der Behandlung eingeholt wird, sodass der versicherte von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet wird. Die Anzahl der Sitzungen, die von der Versicherung erstattet wird, ist abhängig von der individuellen Vertragsregelung.
Beihilfe
Beamte oder ihre Familienangehörige haben ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie. Die Beihilfestellen erstatten eine Höchststundenanzahl von 100 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bzw. 300 Stunden (analytische Psychotherapie). Auch hier ist eine Kostenübernahmeerklärung durch die Beihilfestelle erforderlich.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie den Anspruch auf eine psychotherapeutische oder psychoanalytische Behandlung im Umfang von bis zu 300 Stunden. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers notwendig, die von mir vor Beginn der Behandlung eingeholt wird.